BUND Regionalverband Ostfriesland

Gewässerunterhaltung mit Augenmaß

03. Februar 2021

Zu intensiv bearbeiteter Gewässerrand

In der kalten Jahreszeit werden viele Gewässer und ihre Randstreifen bearbeitet. Dabei wird bei diesen Unterhaltungsmaßnahmen nicht immer auf eine arten- und naturschonende Bearbeitung geachtet. Dies kann zu Verstößen gegen das Niedersächsische Wassergesetz oder die europäische Wasserrahmenrichtlinie führen.

So dürfen Sohlräumungen nicht in den mineralischen Untergrund eingreifen, da damit das Gewässer unzulässig vertieft würde – mit allen Folgen für wichtige Strukturelemente und eine übermäßige Entwässerung. Bei Arbeiten an der Uferböschung sollte nicht geschlegelt werden; auf jeden Fall muss ein ausreichender Abstand zum gewachsenen Untergrund eingehalten werden, damit die Ufer- und Böschungsvegetation nicht geschädigt wird und keine Erdeinträge in das Gewässer erfolgen. Auch sollte ein Restbestand der Ufervegetation unbedingt erhalten werden, da er vielen Insekten als Überwinterungsraum dient. Der BUND Ostfriesland weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Bundesnaturschutzgesetz ein ausdrückliches Verbot besteht, „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten … zu beschädigen oder zu zerstören“ (§ 44 BNatSchG). Für ostfriesische Gewässer kann dies z. B. für das Teichhuhn als streng geschützte Art zutreffen. Auch Röhrichtbestände unterliegen z. T. einem besonderen Biotopschutz. Bei den Unterhaltungsmaßnahmen ist auch auf geschützte Wasserpflanzen wie z. B. Froschkraut oder Krebsschere zu achten.

Angesichts der Komplexität einer arten- und naturschonenden Gewässerunterhaltung empfiehlt der BUND Ostfriesland für Interessierte die Broschüre „Leitfaden Artenschutz – Gewässerunterhaltung“, die über den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden kann (auch als pdf verfügbar).

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