BUND Regionalverband Ostfriesland

Klimaneutrale Neubaugebiete können beschlossen werden - BUND Ostfriesland sieht Kommunen in der Pflicht

12. Februar 2022

Photovoltaik-Anlage auf einem Wohnhaus. Foto: BUND Photovoltaik-Anlage auf einem Wohnhaus  (BUND)

Viele Kommunen in Ostfriesland wollen sich für den Klimaschutz engagieren; dies können sie nach Auffassung der BUND Ostfriesland auch auf einem ihrer ureigensten Felder, nämlich über die Bauleitplanung. Über dieses Instrument entscheiden die Kommunen, ob, wo und wie gebaut wird.

Aus Sicht des Umweltschutzes ist zwar die Nutzung vorhandener Baubestände (z. B. über Programme wie „Jung nutzt alt“) besonders sinnvoll, da die meisten Baustoffe Klima belastend hergestellt werden und Neubauten in der Regel zu einer weiteren unerwünschten Versiegelung führen, in Ostfriesland werden aber nach wie vor viele Neubaugebiete ausgewiesen.  Damit entstehen Gebäude, die über Jahrzehnte Bestand haben werden. Unter Berücksichtigung des Klimaschutzes ist es daher aus Sicht des BUND erforderlich, diese Bauten zukunftsorientiert zu errichten. Dazu bietet die Bauleitplanung den Kommunen das entsprechende Instrumentarium.

So ist es z. B. schon länger möglich, die Photovoltaik zum verbindlichen Standard in Neubaugebieten zu machen. Nicht nur ist seit der Novellierung des Baugesetzbuches 1998 eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Oberziel der Bauleitplanung (§1 Abs.5 BauGB), seit der Klimaschutznovelle von 2011 ist nun auch die verbindliche Festsetzung zur Erzeugung erneuerbarer Energien rechtlich möglich. Für den BUND Ostfriesland ist unverständlich, dass diese Möglichkeiten bislang kaum genutzt werden.

Weiterhin ist es möglich, über ein Verbot der Nutzung fossiler Brennstoffe für Heizzwecke neue Baugebiete stärker klimaneutral zu gestalten. Mit entsprechenden Neuregelungen im Baugesetzbuch (§1 Abs.5 BauGB und §1a Abs.5 BauGB) können Festsetzungen auch aus Gründen des Klimaschutzes getroffen werden. Damit kann die Bauleitplanung einen direkten Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Die Kommunen können ihre Klimaschutzbemühungen auch über informelle Planungen in Form von städtebaulichen Entwicklungskonzepten oder über entsprechende Klimaschutzkonzepte bündeln.

Bislang eventuell bestehende rechtliche Bedenken sind nach Kenntnis des  BUND Ostfriesland nunmehr auch endgültig unbegründet: Eine vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie , Bauen und Klimaschutz sowie der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)  in Auftrag gegebene juristische Abhandlung kommt zu dem Ergebnis, dass das Verbot fossiler Brennstoffe in Neubaugebieten aus Gründen des Klimaschutzes zulässig ist.

Zu beiden Bereichen kommunalen Klimaschutzes gibt es ausführliche Handreichungen mit Muster-Festsetzungen für die Kommunen vom Niedersächsischen Umweltministerium und der KEAN.

Zur Übersicht