BUND Regionalverband Ostfriesland

Schmetterling, Hummel & Co. brauchen Wegeseitenränder - BUND Ostfriesland fordert Pflegepläne

21. März 2023 | Lebensräume, Schmetterlinge, Wildbienen

Häufige Mahd an Wegrändern zerstört die Artenvielfalt.  (BUND Ostfriesland)

Durch Versiegelung und intensive Nutzung verschwindet für viele Insekten ihr Lebensraum. Dann sind Wegeseitenränder eine wichtige Zufluchtsstätte. Diese Möglichkeit wird aber durch häufige Mulchmahd zerstört. Dafür sieht der BUND Ostfriesland die Kommunen in der Verantwortung und fordert von ihnen vor Beginn der Mahd-Saison Pflegepläne, die neben der Verkehrssicherheit die besondere Bedeutung der Seitenräume für den Naturhaushalt berücksichtigen. Durch zu häufige Mahd kommen viele Pflanzen nicht mehr zur Blüte und können sich nicht aussamen; durch bodennahes Mulchen werden Insekten getötet oder Nester von z. B. Hummeln zerstört. Viele Schmetterlingsarten wie z. B. Großes Ochsenauge, Schornsteinfeger oder Heufalter benötigen zu ihrer Fortpflanzung Gräser auf ungedüngten Standorten. Zurückhaltend gepflegte und artenreiche Wegeseitenränder sind ein elementarer Bestandteil eines funktionierenden Biotopverbundes. Reptilien, Amphibien und Kleintiere können in diesem geschützten Bereich wandern und auch Pflanzen können sich entlang dieses Korridors verbreiten. Aufgrund ihrer Zusammensetzung aus blühenden Stauden, Kräutern und Gräsern sind sie ein wichtiger Lebensraum für Käfer, Heuschrecken, Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten. An verkehrsarmen Wegen finden Vögel, aber auch Fasanen, Rebhühner oder Feldhasen Nahrung und Rückzugsorte und nutzen Wegeränder teilweise auch zur Aufzucht ihrer Jungen. Auch der Mensch profitiert von ihnen; sie bereichern das Landschaftsbild und dienen dem Naturerlebnis und der Erholung.

Um Seitenräumen ihre Bedeutung für den Naturhaushalt wieder zurück zu geben, fordert der BUND Ostfriesland von den Kommunen, Pflegepläne aufzustellen. Dabei sollte berücksichtigt werden, erst ab Ende Juli zu mähen, damit Pflanzen blühen und sich aussamen können; dann ist auch die Brut- und Setzzeit beendet. Insgesamt sollte die Mahd auf ein bis zwei Durchgänge im Jahr und 1 m Breite begrenzt werden, was der Natur dient und die kommunalen Haushalte entlastet. Die Mahdhöhe sollte 10 cm nicht unterschreiten, um Kleinlebewesen zu schonen. Zur Vermeidung der Nährstoffanreicherung sollte das Mahdgut abtransportiert werden.

Da die Umsetzung aller Forderungen z. T. eine erhebliche Umstellung bisheriger Arbeitsweisen bedeutet, sollten die Kommunen gegebenenfalls in begrenzten Bereichen mit einer naturschonenden Bewirtschaft beginnen.

 

Hintergrund

Jeder ist für die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege verantwortlich und hat Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden (§ 2 Absatz 1 Bundes-naturschutzgesetz BNatSchG). Der BUND sieht darüber hinaus aber die Kommunen in weiterer Verantwortung, da sie (§ 2 Absatz 4 BNatSchG) in besonderer Weise die naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Ziele bei der Bewirtschaftung zu berücksichtigen haben. Eventuell greift auch § 44 BNatSchG, nach dem es verboten ist, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten zu verletzen oder zu töten und deren Lebensräume zu beschädigen oder zu zerstören.

Schon vor einigen Jahren haben verschiedene Verbände und Institutionen im „Niedersächsischen Wegrain-Appell“ eine stärkere Berücksichtigung der ökologischen Bedeutung der Wegeseitenränder gefordert. Die Umsetzung erfolgt nach wie vor sehr zögerlich.

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