BUND Regionalverband Ostfriesland

Wegeseitenränder erhöhen Vielfalt in Natur und Landschaft - BUND Ostfriesland sieht Kommunen in der Pflicht

25. Mai 2021 | Wildbienen, Schmetterlinge, Lebensräume

Zurückhaltende Mahd zur Verkehrssicherheit (links) und dagegen radikaler Kahlschlag am Seitenstreifen (rechts). Fotos: BUND

Die Seitenränder entlang von Straßen und Wegen ziehen sich wie ein Netz durch die Kulturlandschaft und bieten vielen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Der BUND Ostfriesland betont ihre Bedeutung für die biologische Vielfalt und sieht hier auch eine besondere Verpflichtung der Kommunen. Artenreiche Wegeseitenränder sind ein elementarer Bestandteil eines funktionierenden Biotopverbundes. Reptilien, Amphibien und Kleintiere können in diesem geschützten Bereich wandern und auch Pflanzen können sich entlang dieses Korridors verbreiten. Aufgrund ihrer Zusammensetzung aus blühenden Stauden, Kräutern und Gräsern sind sie ein wichtiger Lebensraum für Käfer, Heuschrecken, Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten. Verschiedene Vögel, aber auch Rebhühner oder Feldhasen finden hier Nahrung und Rückzugsorte und nutzen Wegeränder teilweise auch zur Aufzucht ihrer Jungen. Auch der Mensch profitiert von ihnen; sie bereichern das Landschaftsbild und dienen dem Naturerlebnis und der Erholung. Jeder ist für die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege verantwortlich und hat Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden (§ 2 Absatz 1 Bundes-naturschutzgesetz BNatSchG). Der BUND sieht darüber hinaus aber die Kommunen in weiterer Verantwortung, da sie (§ 2 Absatz 4 BNatSchG) in besonderer Weise die naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Ziele bei der Bewirtschaftung zu berücksichtigen haben. Eventuell greift auch § 44 BNatSchG, nach dem es verboten ist, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten zu verletzen oder zu töten und deren Lebensräume zu beschädigen oder zu zerstören. Aus Sicht des BUND sollte für die Seitenränder idealerweise ein möglichst später Mahdtermin mit Abtransport des Mähgutes vorgesehen sein. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollte nur in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Schulwegen) gemäht werden; oft reicht dafür ein schmaler Streifen unmittelbar am Wegerand.

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