BUND Regionalverband Ostfriesland
Schotter-Vorgarten. Foto: BUND

Kies- und Schottergärten sind nicht zulässig

Schotter-Vorgarten. Foto: BUND Schotter-Vorgarten. Foto: BUND

BUND Ostfriesland verweist auf rechtliche Grundlagen

Obwohl die Sensibilität für die Natur zugenommen hat, gibt es immer noch die eine zeitlang „modischen“ Kies- und Schottergärten. Sie stehen zunehmend in der Kritik, und dies aus Sicht des BUND Ostfriesland (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) zu Recht:

Sie schaden dem Naturhaushalt und fördern das Insekten- und Vogelsterben, da die Tiere dort keine Nahrung finden können. Im Sommer heizen sie auf und belasten das Kleinklima; sie vernichten das Bodenleben und erschweren das Versickern von Regenwasser. Sie verbrauchen unnötig Ressourcen und stellen, da das Steinmaterial oftmals aus China oder Indien stammt, eine Umweltbelastung durch unnötige Transporte dar.

In vielen Kommunen wird nun darüber diskutiert, wie mit diesen „Steinwüsten“ umzugehen ist. Dabei gibt es nach Einschätzung des BUND Ostfriesland bei vielen Kommunalpolitikern häufig eine Scheu, den Bürgern Vorschriften zum machen. Dies ist für den BUND Ostfriesland nicht nachvollziehbar. In ihren Gestaltungssatzungen machen die Kommunen z. T. sehr detaillierte Vorgaben. In Hinblick auf die Kies- und Schottergärten scheut man dies; dabei stellt ihre Anlage einen klaren Rechtsverstoß dar. Der BUND betont, dass sie durch entsprechende gesetzliche Vorgaben im Baugesetzbuch (BauGB) und die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bereits verboten sind. § 1,2 BauGB schreibt z. B. vor, dass das Maß der Bodenversiegelung auf das Notwendige zu begrenzen ist, nach § 1,6 sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege zu berücksichtigen. § 9,1 NBauO schreibt vor, dass die nicht überbauten Flächen nicht verunstaltend wirken und auch ihre Umgebung nicht verunstalten dürfen. In § 9,2 heißt es weiter, dass die nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken (sofern keine andere zulässige Nutzung erforderlich ist) Grünflächen sein müssen. Etliche Kommunen berücksichtigen diese Rechtslage mittlerweile schon bei der Ausweisung neuer Baugebiete und verbieten Schottergärten ausdrücklich.

Die Versiegelung mit Schotter, Kies oder Steinen stellt darüber hinaus einen Eingriff im Sinne des Naturschutzrechts dar und wäre nach BUND-Auffassung in vollem Umfang (also mindestens 1:1) durch Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle auszugleichen (vgl. § 1,6 BauGB).

Für den BUND Ostfriesland ist eindeutig, dass die genannten Gesetze und Regeln einzuhalten sind. Zugleich findet er es darüber hinaus beschämend, dass Kies- und Schottergärten gerade auch in Neubaugebieten auftauchen, da dort in der Regel junge Familien gebaut haben. Hier stellt sich die Frage, was für eine Umwelt diese Eltern ihren Kindern eigentlich schaffen wollten. Da es viele Möglichkeiten pflegeleichter Gärten gibt, ist der Hinweis auf die Arbeitserleichterung durch solche „Steinwüsten“ keine Rechtfertigung.